Beitragsordnung
TVG 1893 in Essen

Unsere rechtlichen

Grundlagen und Vereinsordnung

Die Beitragsordnung des TVG 1893 in Essen bildet eine verbindliche Grundlage für unser Vereinsleben. In unserer Beitragsordnung findest Du alle Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Zahlungsweisen und möglichen Ermäßigungen. Sie schafft eine transparente Grundlage für die Mitgliedschaft beim TVG 1893 Essen und gilt ergänzend zur Vereinssatzung.

Beitragsordnung der Turnvereinigung Holsterhausen 1893 e.V.

§ 1 Grundsatz

Zur Erfüllung des Vereinszwecks erhebt der Turnvereinigung Holsterhausen 1893 e.V. Beiträge und Teilnahmeentgelte.

Diese dienen der Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins, insbesondere der Förderung des Sports, der Gesundheitsförderung, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Durchführung besonderer Sportangebote.

§ 2 Beitragsarten

Der Verein erhebt:

– Grundbeiträge

– abteilungsbezogene Beiträge

– Beiträge für Angebote des Zweckbetriebs

– Teilnahmeentgelte für Präventionsangebote

§ 3 Grundbeitrag

Der Grundbeitrag dient der allgemeinen Förderung des Vereinszwecks gemäß § 2 der Satzung sowie der Finanzierung der allgemeinen Vereinsstruktur.

Mit der Entrichtung des Grundbeitrags wird kein individueller Anspruch auf bestimmte Leistungen oder Nutzungen begründet.

§ 4 Abteilungsbezogene Beiträge

Für einzelne Abteilungen des Vereins werden ergänzende abteilungsbezogene Beiträge erhoben.

Diese dienen der solidarischen Finanzierung des jeweiligen Sportbetriebs innerhalb des Vereins.

Aus der Entrichtung abteilungsbezogener Beiträge entsteht kein individueller Anspruch auf bestimmte Leistungen oder Nutzungen.

Folgende Abteilungen erheben derzeit abteilungsbezogene Beiträge:

– Kindersport

– Breitensport

Die Zuordnung einzelner Sportangebote zu diesen Abteilungen erfolgt durch den Vorstand.

§ 5 Beiträge für Angebote des Zweckbetriebs

Für Angebote des Zweckbetriebs werden gesonderte Beiträge erhoben.

Hierzu zählen insbesondere:

– Fitnessstudio

– Aktivsport

– Vitalsport

– weitere gesundheits- und fitnessorientierte Gruppenangebote

Diese Beiträge richten sich nach Art, Umfang und Dauer des jeweiligen Angebots.

Für diese Angebote gelten gesonderte Teilnahmebedingungen, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

§ 6 Präventionsangebote

Für zeitlich befristete zertifizierte Präventionsangebote werden gesonderte Teilnahmeentgelte erhoben.

Diese Angebote enden automatisch mit Ablauf des ausgeschriebenen Kurszeitraums.

Es entsteht keine fortlaufende Mitgliedschaft.

§ 7 Festsetzung der Beiträge

Die Höhe des Grundbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Höhe der abteilungsbezogenen Beiträge, der Beiträge für Angebote des Zweckbetriebs sowie der Teilnahmeentgelte für Präventionsangebote wird durch den Vorstand festgelegt und vom Präsidium genehmigt.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss des Präsidiums in Kraft